Ihre Gebäude sind mit einer Blitzschutzanlage ausgestatten? Muss diese geprüft werden? – JA!
Die Prüfung des Blitzschutzsystems ist nach DIN VDE0185 Teil 3 vorgeschrieben und von einer Blitzschutz-Fachkraft vorzunehmen. Blitzschutzanlagen müssen, auch nach der Abnahmeprüfung, in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, um eventuelle Mängel festzustellen und gegebenenfalls Nachbesserungen vorzunehmen. Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen und das Besichtigen und Messen des Blitzschutzsystems. Die Tabelle zeigt die Zeitintervalle zwischen den Wiederholungsprüfungen.
Blitzschutzklasse | Intervall zwischen den vollständigen Prüfungen | Intervall zwischen Sichtprüfungen |
I | 2 Jahre | 1 Jahr |
II | 4 Jahre | 2 Jahre |
III, IV | 6 Jahre | 3 Jahre |
Anmerkung: Blitzschutzanlagen für explosionsgefährdete bauliche Anlagen sollten alle 6 Monate einer Sichtprüfung unterzogen werden.
Beachten Sie: Wenn an einem Gebäude eine Blitzschutzanlage installiert, diese jedoch fehlerhaft und unzureichend ist, sind die Risiken bei einem Gewitter höher und die Folgen eines Blitzschlages können weitaus verheerender sein als ohne Blitzschutzanlage! Fragen Sie bei uns an und lassen Sie sich beraten, wir helfen Ihnen weiter.
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